1. Vertragsgegenstand
Zielsetzung der von AHa – Alltagsassistenz und Beratung erbrachten Dienstleistungen ist es, Klientinnen und Klienten zu ermöglichen, selbstbestimmt und selbstständig in der gewohnten Umgebung zu leben und alt zu werden. Alle angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit den Klienten auf ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen die Themenbereiche Assistenz bei alltäglichen Dingen, Anregungen und Begleitung für eine freudvolle und sinnstiftende Tagesgestaltung sowie Beratung u.a. zu barrierefreiem Wohnen und zur Sturzprophylaxe. AHa – Alltagsassistenz und Beratung ist prinzipiell an einer kontinuierlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert. Nur so kann ein tiefes Verständnis der Wünsche, Vorlieben und Erwartungen der Klienten entstehen, das notwendig ist, um auch in schweren Zeiten die richtigen Maßnahmen im Sinne der Klienten ausführen zu können. Selbstverständlich ist auch eine einmalige, punktuelle Inanspruchnahme der Dienstleistungen möglich.
2. Begriffsklärung Auftraggeber, Auftragnehmer und Klient
Als Auftraggeber wird in diesen AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeber kann somit eine Seniorin oder ein Senior, ein Familienangehöriger oder auch ein gesetzlicher Vertreter/Betreuer sein. Die AHa – Alltagsassistenz und Beratung wird in diesen AGB als Auftragnehmer bezeichnet. Klientin oder Klient ist die oder der Begünstigte der zu erbringenden Dienstleistungen, unabhängig davon, wer diese Leistungen vergütet bzw. als Rechnungsempfänger deren Vergütung schuldet. AHa – Alltagsassistenz und Beratung ist immer und in jedem Fall vorrangig dem Klienten verpflichtet und garantiert vollste Verschwiegenheit und Integrität gegenüber allen Dritten zu Erkenntnissen, Vorkommnissen und Umständen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Dienstleistungen wahrgenommen oder erlangt werden. Es sei denn, die Klientin/der Klient entbindet den Auftragnehmer schriftlich von seiner Schweigeverpflichtung. Die Verarbeitung der Klienten-Daten wird separat über die Datenschutzvereinbarung nach DSGVO geregelt.
3. Leistungsabgrenzung
AHa – Alltagsassistenz und Beratung darf/wird • keine Unterstützung im Sinne von Pflegedienstleistungen übernehmen oder anbieten • keine Medikamente verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen überwachen • keinerlei physische oder psychische Therapien oder Heilverfahren anbieten • keine gewerblichen Personentransporte anbieten
4. Erstberatung
Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenfrei. Sie wird nach einem telefonischen Erstkontakt und Vorgespräch vereinbart. Die Erstberatung sollte idealerweise in der gewohnten Umgebung der Klientin/des Klienten stattfinden. Teilnehmen sollten die Klienten und – falls die Klienten nicht die Auftraggeber sind – die Auftraggeber. Im Erstgespräch geht es um das persönliche Kennenlernen und die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Dienstleistungen angeboten werden sollen. Der Fokus liegt auf den Wünschen, Vorlieben, Erwartungen und Zielen der Klienten. Auch mögliche individuelle (gesundheitliche) Einschränkungen sollten in das Gespräch einfließen, damit AHa – Alltagsassistenz und Beratung ein möglichst passgenaues und vorausschauendes Leistungsangebot unterbreiten kann. Das Erstgespräch wird in einem Beratungsprotokoll festgehalten.
5. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Kündigung
Zwischen Auftraggeber und AHa – Alltagsassistenz und Beratung wird ein Dienstleistungsvertrag zu Gunsten des Klienten in Schriftform abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit oder auch für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende, ohne Angabe von Gründen, schriftlich kündbar.
6. Vergütung
Es wird von AHa – Alltagsassistenz und Beratung die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen aufgewandte Zeit in Rechnung gestellt. Die Mindestvergütung beträgt eine Stunde. Darüber hinaus wird der Zeitaufwand anteilig je angefangene Viertelstunde abgerechnet. An- und Abfahrtszeiten zum und vom Klienten sind Bestandteil der Dienstleistung. Sie sind jedoch erst ab einer Fahrtdauer von mehr als 5 Minuten im PKW für die einfache Strecke anteilig zu vergüten. Für die Höhe der Vergütung maßgeblich ist der im Dienstleistungsvertrag festgelegte Stundensatz bzw. die im Einzelfall vereinbarten Zuschläge für außerhalb der Regelarbeitszeit erbrachte Dienstleistungen (z.B. am Abend oder am Wochenende). In der Regel entsprechen die Vergütungssätze, Gebühren und Rabatte den Angaben der Preisliste, die als Anlage A diesen AGB angefügt ist. Die Vergütung für die Durchführung außerordentlicher Ereignisse wie bspw. Feierlichkeiten oder Urlaubsreisen wird gesondert verhandelt und schriftlich festgehalten. Zeit und Dauer der jeweils erbrachten Dienstleistungen werden dokumentiert und dem Klienten zum Abzeichnen vorgelegt sowie der Abrechnung beigelegt. Fallen im Rahmen der Dienstleistungserbringung Nebenkosten an z.B. für Eintrittsgelder, Bewirtung, Unterbringung etc., so sind diese vom Klienten zu begleichen, unabhängig davon, wer Nutznießer der erworbenen Leistungen ist. Für Fahrten im PKW der Auftragnehmerin wird für die Fahrtstrecke über 5 km (einfacher Weg) eine Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe der Kilometerpauschale wird im Dienstleistungsvertrag festgeschrieben und richtet sich in der Regel nach den Angaben der als Anlage A diesen AGB angefügten Preisliste.
7. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt, wenn der Klient/die Klientin oder in dessen/deren Namen der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwand erhebt. Bei Einwänden sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder Mindererfüllung schriftlich zu formulieren und der Auftragnehmerin zuzuleiten. Sind die erhobenen Einwände berechtigt oder liegt ein schuldhaftes Versäumnis des Auftragnehmers vor, wird sich AHa – Alltagsassistenz und Beratung um zeitnahe Nachbesserung bemühen oder auf Wunsch den Auftraggeber von der Vergütung teilweise oder ganz freistellen.
8. Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen Auftragnehmer und Klienten oder Auftraggeber in dessen Namen gelten als verbindlich. Im Falle einer unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Terminabsage seitens AHa – Alltagsassistenz und Beratung:
- wird mit dem Klienten zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
- haftet AHa – Alltagsassistenz und Beratung im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für die Übernahme bereits entstandener und nicht mehr rückgängig zu machenden Kosten (z.B.: Eintrittskarten für eine terminlich festgelegte Veranstaltung. Stornierungskosten etc.).
Im Falle von Terminabsagen bzw. Terminkonflikten seitens der Klienten/Auftraggeber im Namen der Klienten:
- kann gemeinsam ein Alternativtermin vereinbart werden
- könnten Stornokosten anfallen, sofern der Termin nicht von AHa – Alltagsassistenz und Beratung kompensiert werden kann
- fällt bei einer Terminabsage mit einem Vorlauf unter 24 h in der Regel die Vergütung für die eingeplante Zeit voll und ganz an • werden bereits entstandene Kosten für Buchungen, Anzahlungen, Stornierungen etc., die nicht mehr ausgeglichen, verhindert, kompensiert oder egalisiert werden können, vom Klienten bzw. in dessen Namen vom Auftraggeber voll und ganz übernommen.
9. Abrechnung und Rechnungstellung
Die Grundlage der Abrechnung für die erbrachten Dienstleistungen sind die vom Klienten abgezeichneten Zeitnachweise. Die Abrechnung erfolgt mit Ende des jeweiligen Kalendermonats schriftlich durch Rechnungstellung beim Auftraggeber. Die für den Monat angefallenen Nebenkosten und Auslagen sind in der Abrechnung enthalten und werden separat aufgeführt. Begründete Einwendungen gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag können bis 10 Tage nach Rechnungseingang schriftlich angemeldet werden. Ist diese Frist verstrichen, gilt die Rechnung als sachlich richtig und angenommen. Der geschuldete Rechnungsbetrag ist ohne Abzug bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt auf dem von AHa – Alltagsassistenz und Beratung angegebenen Bankkonto auszugleichen. Maßgeblich ist dabei das Datum des Geldeingangs auf dem Konto. Nach Ablauf dieser Frist behält sich AHa – Alltagsassistenz und Beratung ausdrücklich vor, Mahnkosten und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu erheben.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
Für Schäden und Folgeschäden, die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet AHa – Alltagsassistenz und Beratung Für Schäden und Unfallfolgen, die durch Mitfahrten des Klienten im vom Auftragnehmer bereitgestellten PKW im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung entstehen, haftet AHa – Alltagsassistenz und Beratung im Rahmen ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung. Für Schäden und Unfallfolgen, die weder von der Betriebshaftpflichtversicherung noch von der KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, haftet AHa – Alltagsassistenz und Beratung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche darüber hinausgehende sonstige Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Anlage A